Corona-Schutzverordnung

Aktuell gilt in Hessen bei Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen in geschlossenen Räumen  die 2G+ Regelung, wir möchten aber zum Schutz der Schülerinnen und Schüler, die sich noch nicht impfen lassen können, die Regel 2G+ bei allen Veranstaltungen einhalten, sowie zusätzlich die üblichen Abstands- und Maskenregeln. Das heißt, alle erwachsenen Personen brauchen bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen einen Nachweis „genesen“ oder „geimpft“  sowie einen tagesaktuellen Schnelltest. Hiervon ausgenommen sind Kindern und Jugendliche unter 18 Jahren, da wird das Schultestheft anerkannt. Sollte der Test mehr als 24 Stunden zurückliegen, bitten wir um einen tagesaktuellen Schnelltest. Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und dies nachweisen können, benötigen ebenfalls einen tagesaktuellen Schnelltest.