Überspringen zu Hauptinhalt
Blaue Welle
Blaue Welle

Kündigung

Die Kündigung des Unterrichtsverhältnisses muss uns schriftlich vorliegen (per Post oder Mail). Die ersten 2 Monate gelten als Probezeit. In der Probezeit kann das Vertragsverhältnis von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von 3 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Nach Ablauf der Probezeit kann die Kündigung mit einer Frist von 6 Wochen zum Schulhalbjahresende (31.01.) oder Schuljahresende (31.08.) erfolgen. Eine Kündigung während des Semesters ist nicht möglich.

Bei einjährigen Kursen (z.B. „Instrumentenkarussell“) ist nach der verbindlichen Anmeldung eine Kündigung frühestens nach Ablauf des Kurses möglich. Eine Probezeit und die Kündigung zum Schulhalbjahresende sind ausgeschlossen.